– nah, kompetent, persönlich
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Dieser dient nicht nur der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, sondern auch Ihrer persönlichen Entlastung und besseren Versorgung.
Als anerkannte und neutrale Beratungsstelle führen wir diese Beratungseinsätze kompetent, verständlich und direkt bei Ihnen zu Hause durch – selbstverständlich kostenfrei über die Pflegekasse.
Unsere Leistungen im Rahmen der Pflegeberatung (§ 37.3):
Persönliche Hausbesuche zur Einschätzung Ihrer persönlichen Pflegesituation
Fachlich fundierte Empfehlungen zur Sicherung der Pflegequalität
Hinweise auf passende Pflege- und Entlastungsleistungen uvm.
- Schriftliche Dokumentation für die fristgerechte Einreichung des Beratungsberichtes bei Ihrer Pflegekasse