Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

– nah, kompetent, persönlich

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Dieser dient nicht nur der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, sondern auch Ihrer persönlichen Entlastung und besseren Versorgung.

Als anerkannte und neutrale Beratungsstelle führen wir diese Beratungseinsätze kompetent, verständlich und direkt bei Ihnen zu Hause durch – selbstverständlich kostenfrei über die Pflegekasse.

Unsere Leistungen im Rahmen der Pflegeberatung (§ 37.3):

  • Persönliche Hausbesuche zur Einschätzung Ihrer persönlichen Pflegesituation

  • Fachlich fundierte Empfehlungen zur Sicherung der Pflegequalität

  • Hinweise auf passende Pflege- und Entlastungsleistungen uvm.

  • Schriftliche Dokumentation für die fristgerechte Einreichung des Beratungsberichtes bei Ihrer Pflegekasse

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – mehr Sicherheit, weniger Barrieren

Wer zuhause gepflegt wird, braucht ein Wohnumfeld, das sicher, praktisch und barrierefrei ist. Um dies zu ermöglichen, können Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI erhalten – zum Beispiel für den Umbau des Badezimmers, Treppenhilfen oder Türverbreiterungen.

Wir beraten Sie individuell zu den Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Antragstellung.

Pflegehilfsmittel & Hilfsmittel – Unterstützung für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit

Ob Sie selbst pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen zu Hause versorgen – Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel können den Alltag deutlich erleichtern, die Pflege sicherer machen und die Selbstständigkeit erhalten.

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und zeigen Ihnen, welche Produkte Ihnen zustehen, wie Sie sie beantragen – und wie Sie die Leistungen voll nutzen können.

Für wen ist die Pflegeberatung gedacht?

Unsere Beratung richtet sich an:

  • Pflegegeldempfänger:innen ab Pflegegrad 2 (Beratungseinsatz verpflichtend)

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 (freiwillige Beratung möglich)

  • Pflegende Angehörige und Betreuungspersonen

  • Menschen mit Fragen zur Antragstellung oder zur Pflegeorganisation

Unser Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Ist für Sie kostenfrei

Als zugelassener Anbieter rechnen wir den Beratungseinsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten.

📍 Beratungsregion: Insel Usedom · Wolgast · Anklam · Greifswald · und Umgebung
📧 info@pflegeberatungmv.de